EEG-Umlage: So führen uns die Regierung, die Stromlobby und industrielle Verbraucher an der Nase rum!

Zuletzt aktua­li­siert am 4. August 2020 durch Jür­gen Voskuhl

Es ist wie­der soweit: Jedes Jahr Mit­te Okto­ber lesen wir über­all, dass die Strom­prei­se stei­gen wer­den und die erneu­er­ba­ren Ener­gien, bezie­hungs­wei­se die des­we­gen erho­be­ne EEG-Umla­ge dar­an Schuld ist. Aber stimmt das eigentlich?
Erfah­ren Sie in die­sem Bei­trag, war­um die EEG-Umla­ge wirk­lich steigt und wer dar­an Schuld hat.

Die Gazet­ten sind gera­de heu­te voll von ein­schlä­gi­gen Arti­keln, deren wesent­li­cher Inhalt lau­tet "Der Strom­preis steigt und die EEG-Umla­ge ist Schuld dar­an". Stell­ver­tre­tend hier eine Head­line von bild​.de vom heu­ti­gen Tage:

EEG-UMLAGE - STROMPREIS

 

Entwicklung Strompreis - EEG-Umlage ab 2000Ers­te Zwei­fel an die­sem Nar­ra­tiv stel­len sich ein, sobald man die Ent­wick­lung der EEG-Umla­ge der Ent­wick­lung des Strom­prei­ses gegen­über­stellt, wie wir das in der neben­ste­hen­den Gra­fik getan haben. Man erkennt auf Anhieb, dass der Anstieg des Strom­prei­ses über die Jah­re erkenn­bar stei­ler ver­läuft als die Erhö­hun­gen der EEG-Umla­ge im glei­chen Zeitraum.
Offen­sicht­lich gibt es also noch ande­re Strom­preis-Kom­po­nen­ten, die zur Erhö­hung bei­tra­gen (denn sonst müss­ten bei­de Lini­en par­al­lel ver­lau­fen). Doch dazu spä­ter mehr.

Die Idee hinter der EEG-Umlage

Las­sen Sie uns zunächst klä­ren, wozu die EEG-Umla­ge eigent­lich gedacht ist. Hilf­reich ist hier die Defi­ni­ti­on, die man auf der Web­sei­te der Bun­des­netz­agen­tur fin­det. Der Kern­satz lautet

Mit der EEG-Umla­ge wird der Aus­bau der Erneu­er­ba­ren Ener­gien finanziert.

Wei­ter heißt es:

Betrei­ber von Erneu­er­ba­re Ener­gien-Anla­gen, die Strom in das Netz der öffent­li­chen Ver­sor­gung ein­spei­sen, erhal­ten dafür eine fest­ge­leg­te Ver­gü­tung. Die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber (ÜNB) ver­kau­fen den ein­ge­speis­ten Strom an der Strom­bör­se (Anm.: seit dem 1.1.2010). Da die Prei­se, die an der Bör­se erzielt wer­den, unter den gesetz­lich fest­ge­leg­ten Ver­gü­tungs­sät­zen lie­gen, wird den ÜNB der Dif­fe­renz­be­trag erstattet.

Alter­na­tiv kann der pro­du­zier­te Strom direkt ver­mark­tet wer­den (Anm.: seit dem 1.1. 2012). Über das Markt­prä­mi­en­mo­dell wird der Unter­schied des an der Bör­se erziel­ten Prei­ses und der Ein­spei­se­ver­gü­tung durch eine Markt­prä­mie aus­ge­gli­chen. Um einen Wech­sel mög­lichst vie­ler EEG-Anla­gen in die Direkt­ver­mark­tung anzu­rei­zen, wird zusätz­lich eine Manage­ment­prä­mie gezahlt.

In ande­ren Wor­ten: Die Aus­zah­lun­gen an die EE-Anla­gen­be­trei­ber über­stei­gen die Ein­nah­men aus dem Ver­kauf der Strom­men­gen teil­wei­se um ein Viel­fa­ches. Die­ser Dif­fe­renz­be­trag wird durch die EEG-Umla­ge auf alle Strom­ver­brau­cher umgelegt.

Schau­en wir uns als nächs­tes die Ent­wick­lung der EEG-Umla­ge im Ver­hält­nis zu den an die Anla­gen­be­trei­ber aus­ge­zahl­ten Erlö­se an:

Entwicklung EEG-Umlage & Erlöse ab 2000

Zur Erläu­te­rung:

  • Ein­spei­se­ver­gü­tung (§21 EEG 2017): Fixe (garan­tier­te) Ver­gü­tung für Leis­tung, die der Anla­gen­be­trei­ber in das Strom­netz einspeist
  • Markt­prä­mie (§ 20 EEG): Die Markt­prä­mie der Aus­gleich für die Dif­fe­renz zwi­schen dem Groß­han­dels­preis für Strom und der anla­gen­spe­zi­fi­schen För­der­hö­he. Die Markt­prä­mie wird vom Ver­teil­netz­be­trei­ber an Anla­gen­be­trei­ber aus­ge­zahlt, die nicht mehr die fixe EEG-Ver­gü­tung in Anspruch neh­men, son­dern sich für einen Wech­sel in die Direkt­ver­mark­tung ent­schie­den haben oder sogar ver­pflich­tet sind, ihren Strom direkt zu vermarkten.
  • Manage­ment­prä­mie (ab 2012): Die Manage­ment­prä­mie fängt Mehr­auf­wand und Ver­mark­tungs­ri­si­ken auf Anla­gen­be­trei­ber­sei­te ab.
  • Fle­xi­bi­li­täts­prä­mie (§§ 50a u. 50b EEG, ab 2012): Die Fle­xi­bi­li­täts­prä­mie wur­de für Betrei­ber von Bio­gas­an­la­gen und Bio­me­than­an­la­gen geschaf­fen. Das Ziel der Fle­xi­bi­li­täts­prä­mie ist es, den Anteil an regel­ba­rer Strom­pro­duk­ti­on zu erhö­hen, um mög­lichst dann viel Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien zu pro­du­zie­ren, wenn die Strom­nach­fra­ge hoch ist.

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Ins­ge­samt fällt zunächst das "Aus­ein­an­der­drif­ten" der EEG-Umla­ge und der an die Anla­gen­be­trei­ber aus­ge­zahl­ten Erlö­se auf. So hat sich bei­spiels­wei­se zwi­schen 2009 und 2017 die EEG-Umla­ge ver­fünf­facht, die Erlö­se für die Anla­gen­be­trei­ber haben sich dage­gen im glei­chen Zeit­raum nur verdreifacht.
Was außer­dem ins Auge springt, ist ein stei­ler Anstieg der EEG-Umla­ge in den Jah­ren 2010 und 2011, bzw. 2013 und 2014. Was also sind die Ursa­chen hierfür?

Wie bereits oben erwähnt, ver­mark­ten die ÜNB seit 2010 den vom Betrei­ber der EE-Anla­ge gelie­fer­ten Strom an der Strom­bör­se in Leip­zig (EPEX). Der Anla­gen­be­trei­ber erhält für den von ihm pro­du­zier­ten Strom eine fixe Ver­gü­tung. Durch den zuneh­men­den Anteil von Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien sinkt der Markt­preis ins­ge­samt. Das ist nicht wirk­lich über­ra­schend: Bör­sen­prei­se sin­ken nun mal, wenn das Ange­bot steigt.
Die Dif­fe­renz zwi­schen den aus­ge­zahl­ten Ver­gü­tun­gen und den Ver­mark­tungs­ein­nah­men sowie die Kos­ten der Markt­prä­mie wer­den über die EEG-Umla­ge bun­des­weit gewälzt.

Sin­ken­de Markt­prei­se für Strom füh­ren also zu einer Erhö­hung der EEG-Umlage!

Die­ser Effekt, auch "EEG-Para­do­xon" genannt, hat maß­geb­lich zu den Erhö­hun­gen der EEG-Umla­ge seit 2010 bei­getra­gen. Man könn­te also fol­gern, dass die zugrun­de lie­gen­de "Ver­ord­nung zur Wei­ter­ent­wick­lung des bun­des­wei­ten Aus­gleichs­me­cha­nis­mus" (Aus­gl­MechV) schlicht­weg nicht wirk­lich zu Ende gedacht war. Aber dem ist nicht so!

Strategische Planung statt Dilettantismus

Im Vor­feld die­ser Ver­ord­nung haben sich näm­lich die bei­den Lob­by­ver­bän­de BDEW und BNE (Bun­des­ver­band Neue Ener­gie­wirt­schaft) vehe­ment für eine “Reform des Aus­gleich­me­cha­nis­mus“ ein­ge­setzt und die­se for­ciert. Pri­mä­res Ziel: Die gro­ßen Strom­erzeu­ger soll­ten auch in der Zukunft die Zügel in der Hand behal­ten. Mit Hil­fe der FDP (über das Vehi­kel einer klei­nen Anfra­ge) hat dies dann letzt­end­lich auch geklappt: Der Kos­ten­wäl­zungs­me­cha­nis­mus wur­de geän­dert und führt seit­dem zu einer höhe­ren EEG-Umla­ge, ohne das die Anla­gen­be­trei­ber einen Nut­zen davon haben.

In den Medi­en wer­den die erneu­er­ba­ren Ener­gien mit Ver­weis auf die EEG-Umla­ge stets als "teu­er" dar­ge­stellt. Die eigent­li­che Ursa­che der Erhö­hun­gen der EEG-Umla­ge, näm­lich die von der Strom­lob­by for­cier­te Ver­ord­nung aus 2009, wird dage­gen kom­plett verschwiegen!

Zahlen wirklich alle Letztverbraucher EEG-Umlage?

Die Ant­wort auf die­se Fra­ge lau­tet ganz klar: Nein!
Hin­ter der Bezeich­nung „Beson­de­re Aus­gleichs­re­ge­lung" (BesAR) ver­birgt sich ein Mecha­nis­mus, der Fir­men mit hohem Ener­gie­be­darf ent­las­ten und ihnen hel­fen soll, im inter­na­tio­na­len Wett­be­werb zu bestehen. Unter­neh­men, bei denen die Ener­gie einen hohen Anteil der Kos­ten aus­macht, erhal­ten einen Nach­lass oder sogar eine kom­plet­te Befrei­ung von der EEG-Umla­ge – das hängt von der Höhe ihres jewei­li­gen Strom­ver­brauchs ab.

Was sich zunächst nach einer sinn­vol­len Rege­lung anhört, ist inzwi­schen zu einer gewal­ti­gen Umver­tei­lungs­ma­schi­ne­rie verkommen!
Die Lis­te berech­tig­ter Unter­neh­men wur­de über die Jah­re näm­lich mehr­fach erwei­tert. Ins­be­son­de­re die EEG-Novel­le 2012 spiel­te hier eine signi­fi­kan­te Rol­le: waren es bis dahin nur weni­ge hun­dert Unter­neh­men, die eine Reduzierung/​Befreiung von der EEG-Umla­ge bean­tragt hat­ten, stieg deren Zahl in 2013 auf 1.729 Unter­neh­men und über­schritt im Fol­ge­jahr erst­mals die 2.000er-Marke.

Für 2020 haben erneut über 2.000 Unter­neh­men eine Reduzierung/​Befreiung von der EEG-Umla­ge bean­tragt. Die ins­ge­samt betrof­fe­ne Strom­men­ge liegt – wie bereits im ver­gan­ge­nen Jahr – bei rund 120 Tera­watt­stun­den. Das ent­spricht einem Fünf­tel des gesam­ten Brut­to­strom­ver­brauchs in Deutschland! 

Wer profitiert von der BesAR?

Zu den soge­nann­ten "pri­vi­le­gier­ten Unter­neh­men" gehö­ren inzwi­schen unter ande­rem Schlach­te­rei­en und fleisch­ver­ar­bei­ten­de Unter­neh­men, Fut­ter­mit­tel­her­stel­ler, Kar­tof­fel­ver­ar­bei­tungs­be­trie­be, Her­stel­ler von Plas­tik­ver­pa­ckun­gen, Mol­ke­rei­en, Groß­bä­cke­rei­en, Süß­wa­ren- und Geträn­ke­her­stel­ler und sogar die Zug­spitz­bahn – ins­ge­samt also Unter­neh­men, bei denen nicht auf Anhieb erkenn­bar ist, inwie­fern die­se "in inter­na­tio­na­lem Wett­be­werb stehen".

Die BesAR-Ent­las­tung der pri­vi­lie­gier­ten Unter­neh­men betrug zuletzt 6,5 Mil­li­ar­den € – ein Betrag, den die ver­blei­ben­den Strom­kun­den (also Haus­hal­te und nicht pri­vi­le­gier­te Unter­neh­men) auf­brin­gen müs­sen. Dies erfolgt über eine zusätz­li­che Erhö­hung der EEG-Umlage.

 

Bei Energieeinsparung droht Strafe!

Ein wei­te­rer Aspekt ist der Mecha­nis­mus der Rabat­tie­rung: das Ein­spa­ren von Ener­gie kann dazu füh­ren, dass das betref­fen­de Unter­neh­men nicht mehr den Genuss der Ent­las­tung kommt. Die Unter­neh­men wer­den also qua­si bestraft, wenn Sie Ener­gie (und damit Emis­sio­nen) einsparen.

Die Rege­lun­gen der BesAR bestra­fen Unter­neh­men, wenn sie Ener­gie ein­spa­ren und ver­hin­dern dadurch die Redu­zie­rung von CO2-Emmissionen.

 

Weitere Einflussfaktoren

Wie wir bereits bei der Gegen­über­stel­lung von Strom­preis und EEG-Umla­ge gese­hen haben, ist die Erhö­hung der EEG-Umla­ge nicht der ein­zi­ge Trei­ber bei der Ent­wick­lung des Strom­prei­ses. Las­sen Sie uns daher schau­en, wie sich der Strom­preis ins­ge­samt zusam­men­setzt. Hilf­reich ist da eine Gra­fik des Bun­des­ver­ban­des der Ener­gie- und Was­ser­wirt­schaft (BDEW):

Strompreis Haushalte 2019

Schnell wird offen­sicht­lich, das der Anteil der EEG-Umla­ge am gesam­ten Strom­preis gera­de mal 21% beträgt, also etwas mehr als ein Fünftel!
23,2% ent­fal­len auf Strom­be­schaf­fung und ‑ver­trieb. Was neben Steu­ern, sons­ti­gen Abga­ben und Umla­gen ins Auge springt, sind die soge­nann­ten Netz­ent­gel­te. Sie machen fast ein wei­te­res Vier­tel des Strom­prei­ses aus, genau 23,3%.

Engpassmanagement ist ein weiterer Kostentreiber

Was sich hin­ter den Net­zen­gel­ten ver­birgt und wel­che Mecha­nis­men dort wir­ken, erfah­ren Sie detail­liert in die­sem Bei­trag. Kurz gesagt erfor­dern Eng­päs­se im Strom­netz akti­ve Ein­grif­fe ( Eng­pass­ma­nage­ment) durch die ÜNB. Hier­bei wer­den Kraft­wer­ke rauf- oder run­ter­ge­fah­ren, ggf. wird Strom am Spot-Markt zuge­kauft. All das treibt die Netz­ent­gel­te in die Höhe – zuguns­ten der gro­ßen Kraft­werks- und der Übertragungsnetzbetreiber.

Alles auf einen Blick

Die nach­fol­gen­de Gra­fik des BDEW zeigt die Ent­wick­lung ver­schie­de­ner Fak­to­ren über die Zeit:

BDEW - Steigerung der durschnschnittlichen Strompreise für Haushalte

Was man sehr gut erken­nen kann:

  • Der Strom­preis an der Bör­se ist ab der 2. Hälf­te 2009 (also kurz nach Ver­ab­schie­dung der (Aus­gl­MechV) mas­siv eingebrochen.
  • Ober­halb der gestri­chel­ten Linie inner­halb des grü­nen Blocks EEG-Umla­ge kann man recht anschau­lich den Anteil der EEG-Umla­ge erken­nen, den die übri­gen – nicht pri­vi­le­gier­ten – Vebrau­cher nur wegen der BesAR zahlen.
  • Lag die durch­schnitt­li­che Preis­stei­ge­rung für das Pro­dukt Strom in den Jah­ren 2000 und 2013 (in die­sen Zeit­raum fal­len auch die Aus­gl­MechV und die Novel­lie­rung der BesAR) noch bei 6,2 % jähr­lich, so liegt die­se seit­dem bei nur noch 0,7% jähr­lich – und damit unter­halb der Inflationsrate!
  • Der Block Netz­ent­gel­te ver­grö­ßert sich über die Zeit lang­sam, aber stetig.

 

Neue Studie: EEG-Umlage hat den Strompreis vergünstigt – und nicht verteuert!

Zum Abschluss möch­te ich noch auf eine aktu­el­le Stu­die hin­wei­sen: For­scher der Fried­rich-Alex­an­der-Uni­ver­si­tät Erlan­gen-Nürn­berg haben bereits 2015 rekon­stru­iert, wie sich die Prei­se an der Strom­bör­se ent­wi­ckelt hät­ten, wenn dort kein Öko­strom ein­ge­speist wor­den wäre. Im Rah­men einer Fol­ge­stu­die wur­den die Wer­te nun bis ein­schließ­lich 2018 aktua­li­siert. Ins­ge­samt kom­men die For­scher zu dem Schluss, das Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien bis dahin bereits 70 Mil­li­ar­den Euro ein­ge­spart hat!
Aber wo sind die­se 70 Mil­lar­den Euro gelan­det? Die Ant­wort fin­den Sie in die­sem Bei­trag auf kli​ma​re​por​ter​.de.

 

Fazit

  • Sin­ken­de Markt­prei­se für Strom füh­ren zu einer Erhö­hung der EEG-Umlage
  • Die EEG-Umla­ge wird pri­mär von pri­va­ten Haus­hal­ten und klei­ne­ren Unter­neh­men gezahlt, Groß­ver­brau­cher erhal­ten auf­grund der BesAR erheb­li­che Rabat­te oder sind voll­kom­men von der Zah­lung befreit – was zu einer wei­te­ren Erhö­hung der EEG-Umla­ge führt.
  • Unter­neh­men, die auf­grund der BesAR eine redu­zier­te oder gar über­haupt kei­ne EEG-Umla­ge zah­len, wer­den unter Umstän­den bestraft, wenn sie Ener­gie einsparen
  • Strom­preis­er­hö­hun­gen sind auch auf stei­gen­den Kos­ten für das Eng­pass­ma­nage­ment zurückzuführen
  • Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien trägt zur Sen­kung der Strom­kos­ten bei – lei­der nicht für alle Verbraucher
Quellen:

BMWI: "EEG in Zah­len: Ver­gü­tun­gen, Dif­fe­renz­kos­ten und EEG-Umla­ge 2000 bis 2019"

Wiki­pe­dia: Direkt­ver­mark­tung erneu­er­ba­rer Ener­gien, abge­ru­fen am 15. Okto­ber 2019

BDEW: Strom­preis­ana­ly­se Juli 2019

Julia Ver­lin­den (Ener­gie­pol. Spre­che­rin Bünd­nis 90/​Die Grü­nen): Strom­preis-Rabat­te auch 2020 auf Rekord­ni­veau – Ver­brau­cher zah­len Milliarden

BMWI/​Clearingstelle EEG|KWKG: Aus­gleichs­me­cha­nis­mus­ver­ord­nung (Aus­gl­MechV) – Urfas­sung – Rechtsetzungsverfahren

BMJV: "Ver­ord­nung zur Wei­ter­ent­wick­lung des bun­des­wei­ten Aus­gleichs­me­cha­nis­mus vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101)" (Aus­gl­MechV)

kli​ma​re​por​ter​.de: Öko­strom spar­te 70 Mil­li­ar­den ein – für wen?